Jugendschutz

Die Feinkost-Schotten GmbH (Geschäftsführer Heiko Halder, Franz Schotten jun.) schließt Verträge über Lieferungen ausschließlich ab mit

a) unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und
b) juristischen Personen jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

Mit Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Feinkost-Schotten GmbH i.G. bestätigt der Käufer, dass er volljährig (über 18 Jahre alt) ist. Wir weisen darauf hin, dass Pakete grundsätzlich nur an Volljährige ausgehändigt werden, infolgedessen muss der Käufer bei der Zustellung sicherstellen, dass nur Volljährige die Lieferung entgegennehmen können. Soweit nicht volljährige Personen Bestellungen unter Angabe falscher Tatsachen und/oder ohne Genehmigung ihrer sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Verantwortlichen veranlassen, widerruft die Feinkost-Schotten GmbH i.G. diese Verträge hiermit grundsätzlich vorbeugend gem. § 111 BGB.